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Gottesdienste in den Gemeinden ab 7. Juni 2020

 

Dortmund. Nach einem Vierteljahr ohne Gottesdienste in den Gemeinden werden nun wieder erste Gottesdienste ab Sonntag, dem 7. Juni 2020 vor Ort angeboten. Entscheidungen der Bundesregierung und der Landesregierungen haben die Durchführung von Gottesdiensten unter Beachtung von wichtigen Regeln ermöglicht.

Ab dem 14. März 2020 waren aufgrund behördlicher Veranstaltungsverbote und zum Schutz der Gemeindemitglieder vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen in den Gemeinden vorläufig abgesagt.

Statt der Gottesdienste in den Gemeinden wurden sonntäglich Video-Gottesdienste ohne Gemeindebeteiligung durchgeführt und per YouTube sowie per IPTV und Telefon übertragen. Auch die kirchlichen Hochfeste zur Passionszeit, zu  Christi Himmelfahrt und zu Pfingsten feierten die neuapostolischen Christen in Dortmund mit vielen anderen weltweit in Video-Gottesdiensten.

Gottesdienste in Vorsicht und mit Rücksicht

Entscheidungen der Bundesregierung und der Landesregierungen haben die Durchführung von Gottesdiensten in den Gemeinden ab Mai 2020 wieder ermöglicht. In der Gebietskirche Westdeutschland - und damit auch im Bezirk Dortmund - werden Gottesdienste in den Gemeinden unter Berücksichtigung des erforderlichen Infektionsschutzes  ab dem 7. Juni 2020 regelmäßig angeboten.

"Wir erleben Gottesdienste in Vorsicht und mit Rücksicht"  ist das Motto bei der Wiedereinführung der Präsenzgottesdienste.  Ein Plakat mit diesem Titel nennt in einem 15-Punkte-Programm kurz und bündig die wichtigsten Regeln zum notwendigen Infektionsschutz.  Es wird in den Gemeinden für alle sichtbar ausgehängt.

Des Weiteren hat die Kirchenleitung eine „Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz“ herausgegeben, die sehr ausführlich die Bedingungen beschreibt, unter denen die Gottesdienste stattfinden können.

Sonntags- und Wochengottesdienste

Bis auf Holzwickede bieten alle Gemeinden im Bezirk Dortmund Sonntagsgottesdienste an. Mittwochsgottesdienste finden in Hörde, Kirchhörde, Marten und Wambel sowie in Lünen-Brambauer statt. Die Gemeindeleitungen regeln je nach örtlichen Gegebenheiten die praktische Durchführung bei der Wiedereinführung der Präsenzgottesdienste. Rahmenbedingungen dazu, vor allem bei der Durchführung der Feier des Heilgen Abendmahls, werden in der „Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz“ genannt.

Es ist der Wunsch der Kirchenleitung, unter Berücksichtigung des erforderlichen Infektionsschutzes schrittweise zu dem gewohnten Gemeindeleben zurückzukehren. Allerdings muss derzeit noch auf alle anderen Gemeindezusammenkünfte in den Kirchen außerhalb der Gottesdienste bis auf Weiteres verzichtet werden. Die Kirchenleitung entscheidet über deren Durchführung unter Berücksichtigung der Lageentwicklung.

Hinweise für die „Risikogruppe“

Bei aller Vorfreude auf die Gottesdienste in den Gemeinden bleibe jedoch grundsätzlich– wie immer im Leben – ein Restrisiko. Das gelte beim Verlassen der eigenen Wohnung zum Einkaufen ebenso wie für den Besuch der Gottesdienste, sind sich die Verantwortlichen sicher. Es gilt daher der Rat der Bezirks- und Gemeindleitungen, dass Personen aus der sogenannten Risikogruppe, die ansonsten auch Sorge haben, die eigenen vier Wände zu verlassen, auf den Gottesdienstbesuch verzichten. Ihnen stehen nach wie vor die Videogottesdienste aus Dortmund zur Verfügung oder sie verfolgen die Gottesdienste – wie bereits vor der Corona-Pandemie möglich – per Telefon.

Plakat "Wir erleben Gottesdienste in Vorsicht und mit Rücksicht"
Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz

 

2. Juni 2020
Text: Frank Schuldt/Günter Lohsträter
Fotos: Bildarchiv

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