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Eingeschränkte Sitzplatzkapazitäten: Anmeldung erforderlich

 

Dortmund. Endlich ist es soweit: Ab dem 7. Juni 2020 können wieder Gottesdienste in den Gemeinden besucht und gemeinsam das Heilige Abendmahl gefeiert werden. Angesichts der weiterhin bestehenden Vorsichtsmaßnahmen in der Corona-Krise gibt es eingeschränkte Sitzplatzkapazitäten.

Sonntagsgottesdienst werden außer in Holzwickede in allen Gemeinden des Bezirks Dortmund angebote, Mittwochsgottesdienste finden nur in Hörde, Kirchhörde, Marten und Lünen-Brambauer statt.

Wichtige Hinweise zur Wiederaufnahme der Präsenzgottesdienste sind auf einem Merkblatt für die Gottesdienst-Teilnehmer zusammengefasst. Am Ende dieses Artikels findet sich ein Link zum Download  des Merkblatts.

Planung des Gottesdienstbesuchs

Eine spontane Teilnahme an den Gottesdiensten ist derzeit nicht möglich, da die Anzahl der Plätze in den Kirchen wegen der Vorgaben zum Corona-Infektionsschutz (Abstandsregeln) begrenzt und damit deutlich reduziert sind. Deshalb wird um Verständnis gebeten, dass die Plätze vorläufig den
Gemeindemitgliedern vorbehalten sind.

Außerdem ist notwendig, dass sich die Gemeindemitglieder für die Teilnahme am Gottesdienst anmelden. In vielen Gemeinden haben bereits Abfragen bei ihren Mitgliedern stattgefunden, um die Teinehmerzahl kalkulieren und gegebenenfalls begrenzen zu können. Wo das noch nicht geschehen ist oder wo noch Nachmeldebedarf besteht, können sich die Gemeindemitglieder an ihre Gemeindevorsteher wenden. Die Kontakt-E-Mail-Adressen sind unter www.nak-dortmund.de/gemeinden zu finden.

Andererseits werden die Gemeindeleiter gebeten, das Anmeldeprozedere in ihren Gemeinden zu veranlassen.

Namentliche Erfassung der Gottesdienstteilnehmer

Die Kirche ist verpflichtet, die Namen und bei Nicht-Gemeindemitgliedern auch die Adressen der Gottesdienstteilnehmer zu erfassen, um nötigenfalls die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen.

Weitere Hinweise in dem Merkblatt gibt es unter anderem zur Nutzung des Mund- und Nasenschutzes, zur Regelung der Feier des Heiligen Abendmahls und zu den eingeschränkten Möglichkeiten des Musizierens im Gottesdienst.

Download: Merkblatt für Teilnehmer an den Präsenz-Gottesdiensten

 

3. Juni 2020

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